Oliver Sachs
Grafikdesign · Print- und Webmedien
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AGB Oliver Sachs
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen und gelten mit Auftragsannahme auch für alle späteren Geschäfte als vereinbart.
Andere Geschäftsbedingungen werden nur insoweit anerkannt, als sie mit meinen AGB übereinstimmen oder von mir im Einzelfall schriftlich ausdrücklich zur Grundlage des jeweiligen Vertrages oder der Leistung gemacht werden.

Angebote
Meine Angebote sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt im Zweifel erst mit und in jedem Fall nur nach Maßgabe und Inhalt meiner schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, sofern eine solche erteilt wird.
Mitgeteilte Richtpreise sind keine Offerten und werden nur bei schriftlicher Bestätigung des Auftrages Grundlage des Vertrages. An meine Angebotspreise halte ich mich längstens für einen Zeitraum von 3 Monaten bis Auftragserteilung gebunden.
Mündliche Abmachungen und Nebenabreden sowie Vertragsänderungen werden erst durch meine schriftliche Bestätigung wirksam.
Angebote nebst Anlagen dürfen ohne mein Einverständnis Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Skonto oder sonstigen Nachlass in Euro ab Standort Waldenbuch ausschließlich Verpackung, Versandkosten und Versicherung zuzüglich der am Tage der Auslieferung gültigen Mehrwertsteuer. Eine Gewährung von Skonti bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung der Vertragsparteien. Zusätzlich erforderliche Arbeiten, wie Datenkorrekturen, Datenkonvertierungen, Satzänderungen und sonstige Nachbearbeitungen und Nebenleistungen werden nach Aufwand zu meinem jeweils aktuellen Stundensatz separat berechnet.
Ändern sich die für die Preisbildung maßgeblichen Kostenfaktoren (Fertigungsmaterial, Betriebsstoffe, Energie, Transportkosten, Löhne und Gehälter etc.) in der Zeit vom Abschluss des Vertrages bis zum vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Lieferung wesentlich, kann ich, vom Auftraggeber in Abänderung der Angebotspreise die Vereinbarung neuer Preise verlangen. Kommt eine Einigung nicht zustande, bin ich berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzüge und Skonti zu leisten. Im Falle des Zahlungsverzuges berechne ich Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem Basiszinssatz. Ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber gegen meine Ansprüche nur dann zu, wenn seine Forderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.

Lieferung
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beginnt die Lieferungsfrist mit Zugang der Auftragsbestätigung, frühestens jedoch mit der Anlieferung des zu bearbeitenden Materials, sofern zu diesen Zeitpunkten alle vertragswesentlichen technischen und organisatorischen Einzelheiten verbindlich festliegen.
Unvorhersehbare, unabwendbare oder andere schwerwiegende Ereignisse bei mir, bei einem Vorlieferanten oder bei einem Subunternehmer, wie Streik, Aussperrung, Betriebsstörung, Energie- oder Materialmangel, personelle Ausfälle, behördliche Anordnungen oder Eingriffe, Naturereignisse, fehlende Transportmittel etc., die zu Lieferungs- oder Leistungsverzögerungen oder gar zu Unmöglichkeit der Leistung führen und von mir nicht zu vertreten sind, verlängern die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer der Behinderung und berechtigen im Falle der Unmöglichkeit beide Seiten zum Vertragsrücktritt.
Gerät der Auftraggeber nach schriftlicher Mahnung hinsichtlich seiner Bereitstellungs- oder Mitwirkungspflicht in Verzug, bin ich berechtigt, unter schriftlicher Nachfristsetzung nach meiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Teillieferungen sind zulässig.
Lieferungen oder Bereitstellungen erfolgen ab Standort Waldenbuch inklusive Verpackung.
Die Gefahr für zu bearbeitende Gegenstände des Auftraggebers geht mit dem Verlassen meines Hauses, spätestens jedoch mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, auf den Auftraggeber über.
Wird die zu bearbeitende Ware auf Wunsch des Auftraggebers durch uns abgeholt, trägt die Transportgefahr der Auftraggeber. Dem Auftraggeber ist es freigestellt, diese Gefahren zu versichern.
Die vorgenannten Bestimmungen gelten auch dann, wenn ich frachtfreie Lieferungen zugesichert habe.
Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Annahme aus Gründen, die von mir nicht zu vertreten sind, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
Versandweg, Art und Mittel sind unter Ausschluss meiner Haftung und ohne Gewährleistung für den billigsten und schnellsten Transport und der Ausnutzung der Transportmittel mir zu überlassen. Dabei werden die Interessen des Kunden angemessen berücksichtigt. Werde ich als Spediteur tätig, gelten ergänzend die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen.
Versandfertige Ware muss der Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch nach Ablauf einer Frist von 10 Tagen nach Meldung, abholen bzw. abrufen. Erfolgt keine Abholung oder Abruf, berechtigt mich dies, die Ware auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers nach eigenem Ermessen zu lagern und als ab Standort geliefert zu berechnen.
Wird die Abholung, der Versand oder die Zustellung der Ware auf Wunsch oder Veranlassung des Auftraggebers verzögert, so kann, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, Lagergeld in Höhe von 2 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat berechnet werden. Das Lagergeld wird auf 20 % des Rechnungsbetrages begrenzt, es sei denn, ich kann höhere Lagerkosten nachweisen.
Für entstehende Wartezeiten wird, auch wenn Abholtermine und Anliefertermine zugesagt wurden, nicht gehaftet, soweit deren Überschreitung insgesamt noch angemessen ist.
Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen nur auf direkte Veranlassung und Kosten des Auftraggebers.
Wird bearbeitete Ware zurückgeliefert aus Gründen, die ich nicht zu vertreten haben, trägt der Auftraggeber die Gefahr bis zum Eingang der Ware bei mir.

Gewährleistung
Für meine Leistungen übernehme ich nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen und nur gegenüber dem Auftraggeber als erstem Abnehmer die Gewähr. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
Ich gewähre nach den allgemein gültigen Regeln der deutschen Druckindustrie fachgerechte Ausführung der übernommenen Aufträge. Geringfügige Abweichungen, insbesondere Material-, Farb- und Größentolleranzen sind technisch bedingt nicht auszuschließen und stellen keinen Grund zu Reklamationen, Rechnungskürzungen oder Vertragsrücktritten dar. Schadensersatzansprüche gelten als grundsätzlich ausgeschlossen.
Bei berechtigten, durch mich zu vertretenden Mängeln ist der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt oder Übergabe der Ware verpflichtet, diese mir gegenüber schriftlich anzuzeigen. Dabei ist eine genaue Beschreibung des Mangels sowie das Beifügen Mangel beschreibender Muster verbindlich. Im berechtigten Falle eines Mangels werde ich nach meinem Ermessen kostenlosen Ersatz, bzw. kostenlose Nachbesserung erbringen.
Die Gewährleistungsfrist für unbearbeitete Handelsware beträgt 6 Monate ab Auslieferung. Individuell für den Auftraggeber angefertigte oder veränderte Waren sind von dieser Gewährleistungsfrist, bzw. von der Rückgabe generell ausgeschlossen.
Bei nicht form- oder fristgerechter Mängelanzeige gilt die Ware von Kaufleuten im Sinne des HGB als genehmigt.
Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit insgesamt ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber Kaufmann, werden im übrigen derartige Ansprüche auf Ersatz von Schäden am Liefergegenstand selbst beschränkt und der Höhe nach auf den Auftragswert begrenzt. Sie verjähren in der gleichen Frist wie sonstige Gewährleistungsansprüche. Die Haftung des Auftragnehmers nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Vertragsstrafen werden nicht anerkannt.
Ein Mangel in der Teillieferung berechtigt den Auftraggeber nicht zur Stornierung des Vertrages, es sei denn, der Mangel einer Teillieferung ist so erheblich, dass die Abnahme weiterer Teillieferungen unzumutbar ist.

Sicherungsrecht
Bis zur vollständigen Bezahlung der gelieferten Waren bleiben diese mein uneingeschränktes Eigentum.
Für den Fall des Weiterverkaufs der von mir gelieferten, verarbeiteten oder hergestellten Waren ist der Auftraggeber verpflichtet, seinen Abnehmer über dieses bestehende Eigentumsrecht zu informieren. Der Auftraggeber tritt zur Sicherung der Erfüllung meiner Forderung mir schon jetzt alle auch künftig entstehenden Forderungen aus dem Weiterverkauf oder der Weiterverarbeitung der mir übereigneten Waren mit Nebenrechten in Höhe des Warenwertes mit Rang vor dem Rest ab. Ich nehme die Abtretung hiermit an.
Auf mein Verlangen hat der Auftraggeber die Forderungen einzeln nachzuweisen und Dritterwerbern die erfolgte Abtretung offen zu legen mit der Aufforderung, bis zur Höhe meiner Ansprüche an mich zu zahlen. Ich bin berechtigt, jederzeit auch selbst den Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderung einzuziehen. Ich werde hiervon jedoch keinen Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, mir unverzüglich von Vollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Sicherungsrechte zu unterrichten.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die in meinem Sicherungseigentum stehende Ware ausreichend gegen Feuer- und Diebstahlgefahr zu versichern und bei Anforderung die Ansprüche gegen den Versicherer und den Verursacher an mich abzutreten.
Für den Fall, dass Dritte Rechte an dem Sicherungsgut geltend machen, verpflichtet sich der Auftraggeber schon jetzt, mir sofort alle notwendigen Unterlagen zu übergeben und mir zur Last fallende Interventionskosten zu ersetzen.
Meine sämtlichen Forderungen auch aus anderen Verträgen werden auch im Falle der Stundung sofort fällig, sobald der Auftraggeber mit der Erfüllung anderer Verbindlichkeiten mir gegenüber in Verzug gerät, seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Vergleichs- bzw. Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder Umstände bekannt werden, die eine Kreditwürdigkeit des Auftraggebers erheblich zu mindern geeignet sind. Ich bin nach meiner Wahl in einem solchen Fall berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder nach vorangegangener fruchtloser Mahnung mit Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen bzw. vom Vertrage zurückzutreten.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche aus dem Vertrag erwachsenden Ansprüche ist für beide Vertragsteile, sofern sie Kaufleute sind, der Sitz der Firma Oliver Sachs Grafikdesign · Print- und Webmedien, Waldenbuch.
Es gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss ausländischen Rechtes und des vereinheitlichten internationalen Kaufrechtes. Die deutsche Fassung eines Vertragstextes ist maßgeblich.

Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grunde nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des zugrundeliegenden Vertrages davon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall gehalten, an die Stelle der notleidenden Bestimmung eine Vereinbarung zu setzen, die der fortgefallenen Bestimmung am ehesten entspricht.
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